Adel, Stände und Ränge (Spielhilfe)

Spielhilfe
<big>'''Geltungsbereich''': Balamar<br>
'''Kenntnis''': Nur Balamaren und Ausländer mit entsprechender Bildung.</big>
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Hohe Titel, Ämter und Ränge sind mit solcher Macht und Wichtigkeit verbunden, das sie nicht wirklich spielbar sind. Es ist kaum im Sinne guten Rollenspiels, den Regenten einer Reichsstadt, einen Markgraf oder gar den König zu spielen, der mit einer Hand voll Leute irgendein Krisengebiet besucht. Darum ist jeweils vermerkt, was für Spieler Sinn macht.

==Stände==
===Adel===
Dies sind die Adelstitel in Balamar. Adelige dürfen nur untereinander, allerdings unabhängig ihres Titels heiraten. Bis auf Thane werden Titel und Lehen weiter vererbt. Adel an sich ist stets erblich.
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|-
! style="background-color:#FFDDAA;" | Titel
! style="background-color:#FFDDAA;" | SC spielbar
! style="background-color:#FFDDAA;" | Anrede
! style="background-color:#FFDDAA;" | Titel Nachkommen
! style="background-color:#FFDDAA;" | Anmerkungen
|-
| König<br>Königin
| Nein
| (königliche) Majestät
| (Kron-)Prinz<br>(Kron-)Prinzessin
| Uneingeschränkter Souverän Balamars
|-
| Markgraf<br>Markgräfin
| Nein
| Hoheit, Durchlaucht, Erlaucht
| Prinz<br>Prinzessin
| Herrscher der Markgrafschaften
|-
| Fürst<br>Fürstin
| Nein
| Hoheit, Hochfürstliche Durchlaucht, Füstliche Gnaden
| (Erb-)prinz<br>(Erb-)prinzessin
| Besitzer der größten Lehen innerhalb der Markgrafschaften. Relativ selten.
|-
| Graf<br>Gräfin
| Nein
| Erlaucht, Hochgebohren
| Erbgraf<br>Erbgräfin, Komtess
| Herrscher großer Lehen, i.d.R. sind die Stadtvogten Grafen.
|-
| Freiherr, Baron<br>Freifrau, Baronin
| Ja
| Hochgeboren, Hochwohlgeboren
| Freiherr, Baron<br>Freiin, Baronesse
| Niedrigste souveräne Herrscher, die Land in einer Markgrafschaft haben können
|-
| Ritter (beide Geschlechter)
| Ja/Nein
| Hochwohlgeboren
| Prinz/essin
| Niedrigster Lehnsherr. Lehen liegen stets in der Markgrafschaft untergeordnetem höheren Lehen, z.B. Baronie. Nur Ritter Balamars und Ritter der Mark spielbar.
|-
| Thane (beide Geschlechter)
| Ja
| keiner
| kein Erbrecht auf den Titel
| "Ritter ohne Lehen". Rechte wie untitulierter Adel, dem auch Nachkommen angehören. Stets für das Lehen seines Lehnsherrn zuständig. Adeliger Vertreter seines Lehnsherrn. Kann kein Lehen besitzen.
|-
| Keiner (untitulierter Adel), lediglich "von" im Namen.
| Ja
| keine
| keiner
| Darf "von" im Namen führen. Dürfen Gemeine heiraten, die dann ebenfalls dem untitulierten Adel angehören, aber nicht deren Familien. Kann kein Lehen besitzen. Balamaren können sich in den untitulierten Adel einkaufen. Titel können nur verliehen oder geerbt werden.
|-
|}
<br>

===Gemeine===
Dies sind die Stufen der gemeinen (nicht adeligen) Bevölkerung Balamars.<br>
Alle Balamare sind Frei in der Wahl der Arbeit und des Wohnortes. Alle Gemeinen dürfen untereinander heiraten.

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|-
! style="background-color:#FFDDAA;" | Stufe
! style="background-color:#FFDDAA;" | SC spielbar
! style="background-color:#FFDDAA;" | Anmerkungen
|-
| Bürgertum
| Ja
| Bürgerrecht kann erworben und vererbt werden. Bürgerliche dürfen Grundstücke erwerben und bewirtschaften (keine Lehen!). Mitglieder der Klinge erhalten das Bürgerrecht mit ihrer Aufnahme als Vollmitglieder.
|-
| Pöbel
| Ja
| Der Pöbel darf keine Grundstücke besitzen, ist aber ansonsten frei. Ausländer gelten weitgehend dem Pöbel zugeordnet.
|-
| Unfreie
| Nein
| Es gibt eigentlich keine Unfreiheit in Balamar. Lediglich durch eine Haftstrafe kann in die Freiheit eines Balamaren eingegriffen werden.
|-
| Ausländer
| Ja
| Ausländer können die balamarische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn sie einen komplizierten Verwaltungsakt durchlaufen. Dabei wird geprüft, ob sie magisch unrein sind, sie in Balamar oder dem Ausland steckbrieflich gesucht werden, und sie arbeitsfähig und -willig sind. Sie können ein eingeschränktes Bürgerrecht erwerben, um Grundstücke kaufen zu können. Sie können einen Handelsbrief erwerben, um gewerblichen Handel treiben zu dürfen. Ausländische Adelstitel können anerkannt werden. Bei der etwaigen Verleihung der Staatsbürgerschaft besteht aber kein unbedingter Anspruch auf ein Lehen. Ausländer, die sich der Klinge anschließen, gelten als dem Bürgertum zugehörig, so lange sie dem Orden angehören, und können in einem vereinfachten Verfahren die Staatsbürgerschaft erhalten.
|-
|}
<br>
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==Beamte==
Dies sind Beamte des Reiches Balamar.<br>
Die meisten sind sehr zeitintensiv, und für SCs in der Regel ungeeignet. Es muss schon ein wirklich guter Grund gefunden werden, die spielbaren zu bespielen.

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|-
! style="background-color:#FFDDAA;" | Amt
! style="background-color:#FFDDAA;" | SC spielbar
! style="background-color:#FFDDAA;" | Anmerkungen
|-
| Stadtherr<br>Stadtherrin
| Nein
| Der Stadtherr ist der Regent einer der drei Reichsstädte und eine Sonderform des Stadtvogtes. Ein Stadtherr ist immer von Stand, traditionell ein Graf. Er hat den Vorsitz des Magistrats (eine Sonderform des Stadtrats) der Reichsstadt. Er ist der Souverän der Stadt, und wird vom Magistrat lediglich beraten. Das Verhältnis eines Stadtherrn gegenüber dem Magistrat ist ähnlich wie das eines Markgrafen gegenüber dem Herrscherrat. Gleichzeitig ist der Statthalter des Königs, wie die Markgrafen, und keinem anderen Amt untergeordnet.
|-
| Stadtvogt<br>Stadtvogtin
| Nein
| Der Stadtvogt ist der Regent einer freien Stadt und Vorsitzender des Stadtrats. Er besitzt eine eingeschränkte Souveränität, und kann vom Stadtrat überstimmt werden. Ein Stadtvogt wird vom Stadtrat vorgeschlagen und untersteht dem jeweiligen Markgrafen. Stadtvögte können, müssen aber nicht adelig sein. Sie dürfen neben ihrem Amt als Stadtvogt ein eigenes Lehen bewirtschaften.
|-
| Landvogt<br>Landvogtin
| Nein
| Ein Landvogt ist ein vom Markgrafen bestellter Verwalter eines nicht vergebenen Lehen. Er darf das Lehen bewirtschaften und besitzt dort Souveränität auf der Ebene des Lehens. Er ist aber nicht Besitzer des Lehens, sondern verwaltet es so lange, bis ein Lehnsherr gefunden wird. Landvögte können, müssen aber nicht adelig sein. Sie dürfen kein eigenes Lehen bewirtschaften.
|-
| Vogt<br>Vogtin
| Nein
| Ein Vogt ist ein Verwalter eines Lehens beliebiger Stufe. Er wird vom Lehnsherrn bestellt und unterstützt bei der Verwaltung und vertritt diesen bei dessen Abwesenheit. Ein Vogt kann adelig sein, und auch ein Lehen besitzen, sofern dieses im Lehen seines Lehnsherrn liegt, und sein Titel dem des Lehnsherrn untergeordnet ist. Vögte können nur aus der Bevölkerung des fraglichen Lehens entstammen. Vögte können überdies das Lehen ihres Herrn als Statthalter verwalten und bewirtschaften, wenn dieser für ein Amt die Lehnsherrenschaft abgeben muss und (noch) kein Erbe das Lehen übernehmen kann.
|-
| Protektor<br>Protektorin
| Nein
| Der Protektor ist der Verwalter eines autonomen Gebiets. Kann adelig sein und ein Lehen bestellen. Er fungiert als Mittelsmann zwischen dem Königreich und der autonomen Herrschaftsstruktur. De facto existieren Protektoren für alle autonomen Gebiete, in der Praxis ist aber nur der Posten des Protektor des Barbarenprotektorats besetzt. Der Protektor der Elori ist der Elbenherrscher selbst, die Klinge hat einen Diplomatenstab, der einen Protektor erübrigt, und die Zwerge reden in der Regel nur mit ausgewählten Gesandten der Klinge, die auch für das Königreich sprechen.
|-
| Herold<br>Heroldin
| Ja, wenn Lehnsherr Ritter oder Baron
| Der Herold ist ein Gesandter eines regierenden Adeligen oder eines Adelshauses. Er vertritt seinen Herrn nach außen und dient sowohl als Diplomat, als auch als Bote. Ein Herold kann seinen Herrn im Herrscherrat vertreten. Herolde besitzen diplomatische Immunität und tragen keine Waffen (wenngleich sie, gerade in heiklen Gebieten, oftmals einen Gehilfen haben, der ihnen eine Waffe reicht, wenn es zum Kampf kommt). Es kann für jede Zuständigkeit nur einen Herold geben. Herolde dürfen kein Lehen besitzen und gehören immer dem untitulierten Adel an, führen aber das "Herold" wie einen Adelstitel. Bei ihrer Ernennung verlieren sie alle etwa vorhandenen Titel, und ihren Familiennamen. Obwohl keine Pflicht, ist es Tradition, das Herolde auf Heirat verzichten. All das symbolisiert ihre uneingeschränkte Loyalität gegenüber ihrem Herrn.
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| Persevant (beide Geschlechter), Unterherold<br>Unterheroldin
| Ja, wenn Lehnsherr Ritter oder Baron
| Ein Persevant ist ein niederer Herold. Er hat die gleichen Aufgaben, Pflichten und Einschränkungen, untersteht aber dem Herold, und es kann mehrere Persevanten geben. Ein Persevant erfordert immer einen Herold und gehört wie dieser dem untitulierten Adel an.
|-
| Amtmeister<br>Amtmeisterin
| Nein
| Ein Amtmeister ist der oberste Beamte eines Amtssitzes. Sie sind aufgestiegene Amtmänner oder -frauen und können demzufolge nicht dem Adel entstammen, wohl aber einen Adelsbrief kaufen. Das Handelsrecht bleibt ihnen verwehrt.
|-
| Amtmann<br>Amtfrau
| Ja
| Ein Amtmann bzw. eine Amtfrau ist ein normaler Beamter des enormen balamarischen Verwaltungsapparates. Amtmänner und -frauen erhalten das Bürgerrecht, so noch nicht vorhanden, und dürfen nicht adelig sein und keinen Adelsbrief kaufen. Ebenso verfallen Handelsbriefe und dürfen nicht neu erworben werden.
|-
| Richter
| Nein
| Richter sind Beamte des Reiches und stehen der Gerichtsbarkeit in einem Lehen oder einer Stadt vor. Jedes größere Lehen, und jede freie Stadt hat mindestens einen Richter. Diese können aus jeder Bevölkerungsschicht stammen, dürfen aber kein Lehen besitzen. Richter werden niemals in der Markgrafschaft eingesetzt, aus der sie stammen, und wenn möglich nicht in Lehen, in denen sie Verwandtschaft haben. Sie leiten die Gerichte und fällen Urteile. Lediglich Todesurteile bedürfen der Zustimmung des Markgrafen oder des Königs. Gerichte gegen Adelige bestehen stets aus dem zuständigen Richter und zwei Richtern aus benachbarten Lehen, die einen Konsens treffen müssen.
|-
| Büttel
| Nein
| Büttel sind Beamte eines Lehens oder einer Stadt und für die Strafverfolgung zuständig. Er ist Helfer der Gerichtsbarkeit und es gibt sie auf allen Ebenen des Reiches. Er stellt Ermittlungen an, befragt Zeugen und Verdächtige, und kann bei geringfügigen Verbrechen und in Ermangelung eines Richters, als Experte für balamarisches Recht, Gericht halten. Für gewöhnlich gibt es Büttel bis in größere Dörfer. Eine Stadt oder das Lehen selbst meist mehrere. Büttel entstammen niemals dem Adel, bzw. verlieren ihren Stand, wenn sie Büttel werden. Gegenüber dem Adel agieren Sie im Namen des jeweiligen Lehnsherrn, und dürfen Adelige jeden Standes befragen, wenngleich er gegenüber Adel der seinem Lehnsherrn vom Stand her nicht untergeben ist, keine Gewalt hat. und Folter zur Beugung beantragen, die von einem Richter genehmigt werden muss.
|-
| Henker
| Nein
| Wie Büttel sind Henker Beamte eines Lehens einer Stadt, und Helfer der Gerichtsbarkeit. Sie vollstrecken Todesurteile und Körperstrafen, und vollziehen Folter zur Erzwingung einer Aussage. Sie sind außerdem für die Gesundheit der Gefangenen zuständig und insbesondere in Gegenden, in denen eher Körper- als Haftstrafen verhängt werden, Experten der Heilkunde, und agieren in ländlichen Gegenden als Ärzte. Anders als in vielen anderen Reichen, gilt der Beruf des Henkers in Balamar nicht als unehrenhaft. Denn Urteile werden stets im Namen des Königs vollstreckt, und im Namen des Königs zu handeln kann nicht unehrenhaft sein.
|-
|}
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<br>

==Militär==

===Wachtruppen===
Sämtliche Grenzwachen und die Wache der Königsstadt, sind der Wachtruppe untergeordnet, einer Abteilung der [[Balamarische Armee|balamarischen Armee]]. Dies sind die Ränge der Wachtruppe. Alle Ränge sind geschlechtsneutral. So heißt es z.B. Herr Hauptmann und Frau Hauptmann.<br>
Die Gardetruppen verwenden meist ebenfalls diese Ränge.

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|-
! style="background-color:#FFDDAA;" | Rang
! style="background-color:#FFDDAA;" | SC spielbar
! style="background-color:#FFDDAA;" | Anmerkungen
|-
| Marschall (der Wache)
| Nein
| Ranghöchster Offizier der Wachtruppe. Oft Adelig. Marschalls der Grenzwache sind stets für einen oft hunderte Meilen langen Grenzabschnitt zuständig und haben ihren Sitz in Wachkasernen an den wichtigsten Grenzübergängen.
|-
| Wachhauptmann, Hauptmann der Wache
| Ja
| Jeder Wachkompanie steht ein Wachhauptmann vor. Bisweilen Adelig.
|-
| Leutnant (der Wache)
| Ja
| Ein Leutnant kann den Wachhauptmann in dessen Abwesenheit vertreten und führt einen Wachzug. Wenn sein Wachzug Schicht hat, ist er der Wachhabende, das heißt im Ernstfall kann er gegenüber jedem, der sich in seinem Zuständigkeitsbereich aufhält Befehle erteilen, wenn sie der Abwendung einer Gefahr dienlich sind. Ausnahme sind sein Wachhauptmann, Marschall, und der König. Nicht Adelig.
|-
| Wachtmeister
| Ja
| Wachtmeister sind Anführer eines Wachpostens oder einer Patrouille.
|-
| Wachmann, Wache
| Ja
| Der niedrigste Rang der Wachtruppe. Ein einfacher Soldat.
|-
|}
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<br>

===Heer===
Das Heer ist die kämpfende Streitmacht der balamarischen Armee. Alle Ränge sind geschlechtsneutral. So heißt es z.B. Herr Hauptmann und Frau Hauptmann.<br>
Das Heer umfasst viele Reservisten, bei deren Rängen keine nominelle Unterscheidung getroffen wird. Jeder, der mindestens den freiwilligen Wehrdienst von fünf Jahren absolviert hat, ist nach seinem Ausscheiden aus der aktiven Truppe Reservist, und bleibt in den Bannbüchern bis zu seinem 60ten Lebensjahr.

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|-
! style="background-color:#FFDDAA;" | Rang
! style="background-color:#FFDDAA;" | SC spielbar
! style="background-color:#FFDDAA;" | Anmerkungen
|-
| Reichsmarschall
| Nein
| Ranghöchster Offiziersrang des Heeres. Stets adelig. Kommandiert ein Korps.
|-
| Marschall
| Nein
| Stets adelig. Kommandiert eine Division.
|-
| Oberst
| Nein
| Stets adelig. Kommandiert ein Regiment.
|-
| Major
| Nein
| Stets adelig. Kommandiert ein Bataillon.
|-
| Hauptmann
| Nein
| Oft adelig. Kommandiert eine Kompanie.
|-
| Leutnant
| Ja
| Oft adelig. Vertritt den Hauptmann seiner Kompanie. Unterstützt die Befehlsübermittlung im Feld.
|-
| Feldwebel
| Ja
| Selten adelig. Kein Kommando. Für Organisatorisches wie Beschaffung, Unterkunft und das Wohlbefinden der Truppe zuständig. Fungiert als Mittelsmann außerhalb der Befehlskette. Unterstützt die Befehlsübermittlung im Feld.
|-
| Korporal
| Ja
| Anführer einer Gruppe innerhalb der Kompanie. Empfängt Befehle und spricht für seine Gruppe.
|-
| Gefreiter
| Ja
| Veteran eines Einsatzes des Heeres oder sehr erfahrener Soldat in Friedenszeiten. Keine Sonderrechte, erhält allerdings höheren Sold.
|-
| Soldat
| Ja
| Niedrigster Rang des Heeres.
|-
|}
<br>
<br>

===Marine===
Die Marine ist die Seestreitmacht der balamarischen Armee. Alle Ränge sind geschlechtsneutral. So heißt es z.B. Herr Bootsmann und Frau Bootsmann.<br>

{| align="right" border="1" cellspacing="0" cellpadding="4" style="margin:1em 1em 1em 0; border-style:solid; border-width:1px; border-collapse:collapse; empty-cells:show; caption-side:top; background-color:#FFFFFF;"
|-
! style="background-color:#FFDDAA;" | Rang
! style="background-color:#FFDDAA;" | SC spielbar
! style="background-color:#FFDDAA;" | Anmerkungen
|-
| Großadmiral
| Nein
| Ranghöchster Offiziersrang der Marine. Stets adelig. Kommandeur der gesamten Marine. Wachtruppe und Heer haben keinen einzelnen obersten Kommandeur.
|-
| Admiral
| Nein
| Stets adelig. Kommandiert eine Flotte.
|-
| Kommodore
| Nein
| Stets adelig. Vertritt einen Admiral, kommandiert Geschwader.
|-
| Kapitän
| Nein
| Oft adelig. Kommandiert ein Schiff.
|-
| Leutnant zur See
| Ja
| Oft adelig. Stellt sämtliche Offiziersposten auf einem Schiff, wie erster Offizier, Navigator usw. Kann kleinere Schiffe kommandieren, die stets ein größeres Schiff begleiten, deren Mannschaft Navigation usw. übernimmt.
|-
| Bootsmann
| Ja
| Selten adelig. Kein Kommando. Ist für Organisatorisches zuständig, wie die Wacheinteilung, Beschaffung von Material, Verpflegung, Bewaffnung usw. sowie die Instandhaltung des Schiffes. Stets nur ein Bootsmann pro Schiff.
|-
| Maat
| Ja
| Höher gestellter Matrose. Meist für eine Gruppe von Matrosen zuständig, auf kleineren Schiffen sind mehrere Maate für alle Matrosen zuständig.
|-
| Matrose
| Ja
| Niedrigster Rang der Marine.
|-
|}
<br>

==Wappen==

  • In Balamar ist jede adelige Familie, jede Stadt und jede Institution berechtigt, ein Wappen zu führen.
  • Einzelne Adelige dürfen kein eigenes Wappen haben. Das dient dazu, Wappen in der Praxis auch ohne Wappenrolle erkennen zu können.
  • Lehen haben kein eigenes Wappen. Für sie wird immer das Wappen der regierenden Familie bzw. Stadt verwendet. Unfreie Städte haben immer ein eigenes Wappen.<br>
  • Alle Wappen müssen einzigartig sein, und sei es in Details, aber immer so, das man keine Lupe braucht. Kein Wappen darf dem Balamars, der Markgrafschaften, der Kirche, der Klinge oder der Magierakademie zum Verwechseln ähnlich sein.

*Herrscher, also der König, Markgrafen, Lehnsherrn, sowie Städte die Lehen besitzen können, also Reichs- und Freistädte, führen ein Herrscherwappen, als Amtszeichen und Siegel. Diese Herrscherwappen müssen eine Rangkrone über dem Wappenschild haben. [König Dagonet I.png|100px|thumb|Wappen des Königs Dagonet I. von Brimas] Sie dienen als Siegel und sind auf den Insignien, sowie dem Briefpapier abgebildet. Sie sind keine Gebrauchswappen, und werden nicht auf der Kleidung getragen.

  • Freistädte führen als Einzige ihre Rangkrone (die Mauerkrone) auch in ihrem Gebrauchswappen, sie wird allerdings nicht auf Wappenröcken mit abgebildet, falls diese das Wappen enthalten.
  • Das Wappen des Königs besteht immer aus dem Wappen Balamars mit der Nummer der Indiktion im Schildfuß, und dem Familienwappen des Königs als Mittelschild. Darüber die Rangkrone des Königs.<br>
  • Markgrafen wird das gleiche Schema empfohlen (mit dem Wappen der Markgrafschaft, versteht sich), ist aber nicht Vorschrift. Das Herrscherwappen des Markgrafen darf auch das Wappen der Markgrafschaft mit Rangkrone sein.<br>
  • Es herrscht Wappenfreiheit, das heißt, Wappen können jeder Zeit geändert werden, z.B. wenn zwei Familien verschmelzen. Das muss nur in das Wappenbuch, welches in der [[Die Königsstadt|Königsstadt]] ausliegt eingetragen werden.<br>
  • Die Verwendung von Wappenelementen, die über den Schild und die Rangkrone hinaus gehen sind erlaubt, aber nicht häufig.<br>

<br>

===Wappengestaltung===

Wir wollen grundsätzlich freie Hand lassen, würden uns aber freuen, wenn Wappen heraldisch korrekt dargestellt werden.<br>
Es gibt in der Wikipedia sehr gute Artikel über Wappen und deren Gestaltung, deshalb wollen wir hier nicht allzu viel vorweg nehmen, sondern lieber darauf verweisen.<br>
Um Wappen zu machen empfiehlt es sich, ein Vektorgrafikprogramm zu verwenden, zum Beispiel Inkscape. In der Wikipedia und Wikimedia Commons sind unzählige Wappen als Vektorgrafik im SVG-Format vorhanden, die sich damit problemlos öffnen, und als Vorlage verwenden lassen. Wir werden auch bei Zeiten einen Pool an Vorlagen erstellen.<br>
Wir helfen auch gerne bei der Gestaltung des Schildes, frag einfach im Forum nach.<br>
<br>

'''Der Wappenschild'''<br>
Eine gute Übersicht gibt es hier. Bitte beachte, das wir ein hochmittelalterliches Setting bespielen. Schilde der Renaissance oder des Rokoko sind nicht geeignet.<br>
<br>

'''Die Farben'''<br>
Die Tingierung kennt neben heraldischen Farben auch Metalle, Pelzwerk und natürliche Farben.

Es ist zu empfehlen, bei den klassischen Farben Gold, Silber, Blau, Rot, Schwarz und Grün zu bleiben. Weniger ist mehr, und wir sind immer noch im Hochmittelalter. Natürliche Farben sollten die Ausnahme sein (wir verwenden z.B. bisweilen Grau für Mauerwerk), Pelzwerk sollte vermieden werden.<br>
Zu unterscheiden sind Metalle und heraldische Farben. Metalle sind Gelb/Gold und Weiß/Silber.<br>
Zur Gestaltung des Schildes gibt es eine einfache Regel (die der Praxis halber von den historischen heralischen Regeln abweicht): Metalle sollen nicht nebeneinander liegen; wird der Schild in drei parallele Felder aufgeteilt, sollte eines davon ein Metall sein, das die Farben trennt.<br>
Schwarz ist eine Besonderheit. Bei den hier abgebildeten Wappen sind alle Felder und der Schild schwarz umrandet. Diese schwarzen Ränder sind kein Teil des eigentlichen Wappens, sondern dienen der Darstellung. Es kann aber durchaus als reguläre Farbe verwendet werden.<br>
Für Figuren gelten diese Farbregeln nicht, außer, das die Hauptfarbe zu der Farbe des Feldes, auf dem die Figur liegt optisch passen sollte.<br>
<br>

'''Die Teilung'''<br>
Die Heroldsbild genannte Teilung des Schildes bietet zwar viele Möglichkeiten, auch viele abgefahrene Möglichkeiten, jedoch ist auch hier weniger mehr. Man sollte beachten, das ein Schild, der asymetrische Bilder enthält, in der Regel das Ergebnis der Vereinigung mehrerer Wappen ist.

==Siehe auch==
[[Was man über Balamar wissen muss]]<br>
[[Adel und Gesellschaftsschichten]]